Yoga

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des eingetragenen Einzelunternehmens Pureyoga e.U. Einwanggasse 12/1, 1140 Wien (in Folge kurz: PUREYOGA)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von PUREYOGA, für offene Einheiten und Kurse, veröffentlicht in Form eines Stundenplans sowie Workshops. Mit dem Erwerb eines Blocks/ Zeitkarte für offene Einheiten, sowie Anmeldung und Bezahlung für einen Kurs / Workshop, der zur Nutzung einer der genannten Dienstleistungen berechtigt, akzeptiert der/die Teilnehmer*in die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Als „offene Einheiten“ gelten alle im Stundenplan angeführten „Mysore Einheiten“ und „Geführte Einheiten“.
2. Nutzungsrecht
a) Mit dem Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages (Block, Zeitkarte, Einzeleinheit) oder Memberships ​ für offene Einheiten sowie Anmeldung und Bezahlung für einen Kurs / Workshop ist der/die Teilnehmer*in berechtigt, die Räumlichkeiten des PUREYOGA Studios zu den angebotenen Kurszeiten laut Stundenplan bzw. für die Dauer eines Workshops zu nutzen. Der/die Teilnehmer*in ist berechtigt, jeweils 20 Minuten vor sowie 20 Minuten nach Beendigung der Einheiten/Workshops die Räumlichkeiten des PUREYOGA Studios zum Umziehen und (kurzen) Duschen zu nutzen. Der/Die Teilnehmer*in ist verpflichtet sich auf Anfrage des Personals des PUREYOGA Studios auszuweisen. Widrigenfalls kann ihm/ihr die Nutzung untersagt werden.

b) Dem/der Teilnehmer*in stehen grundsätzlich alle Leistungen des PUREYOGA Studios offen. Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen besteht jedoch nicht. Für Workshops, Kurse und offene Yogaklassen gelten begrenzte Teilnehmerzahlen. Sofern für bestimmte Leistungen besondere persönliche Bedingungen vorausgesetzt sind, müssen diese von dem/der Teilnehmer*in erfüllt werden. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, so besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung durch PUREYOGA.

c) Der/die Teilnehmer*in hat sich in den Räumlichkeiten des Studios stets so zu verhalten, dass es zu keiner Störung des Ablaufes der Einheiten/Kurse/Workshops kommt, die Einrichtung des Studios pfleglich behandelt wird und es zu keiner Beeinträchtigung der anderen Teilnehmer*innen kommt. Während einer Einheit ist absolute Ruhe einzuhalten und jegliche Störung, auch durch Geräte, zu vermeiden. Der/Die Teilnehmer*in hat sich an diese Regeln, und im Interesse aller Teilnehmer*innen an präzisierende Weisungen der Mitarbeiter*innen von PUREYOGA zu halten. Die Hausordnung ist zu beachten.
d) PUREYOGA ist berechtigt, bei einem groben Verstoß gegen eine Hausordnung, gegen die Anstandsregeln, sowie bei Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl oder bei einem groben Verstoß gegen die allgemeinen Hygienevorschriften, dem Mitglied fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird der schon gezahlte Beitrag nicht zurückerstattet. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

3. Vertragsarten und Konditionen
a) Vertragsarten
I. Mitgliedschaftsvertrag (Block, Zeitkarte, Einzeleinheit):
Ein Mitgliedschaftsvertrag läuft auf eine bestimmte Zeit und endet automatisch nach der Vertragslaufzeit.
Folgende Mitgliedschaftsverträge können abgeschlossen werden:

  • Einzeleinheit: Berechtigt zur einmaligen Teilnahme an einer einzelnen Yoga Unterrichtseinheit. Vertragslaufzeit: eine Einheit.
  • 5er-Block: Berechtigt zur Teilnahme an 5 offenen Einheiten aus dem Stundenplan, innerhalb der Vertragslaufzeit; Vertragslaufzeit: 12 Monate, ab dem Tag der ersten Nutzung. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich.
  • 10er-Block: Berechtigt zur Teilnahme an 10 offenen Einheiten aus dem Stundenplan, innerhalb der Vertragslaufzeit; Vertragslaufzeit: 12 Monate, ab dem Tag der ersten Nutzung. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich.
  • 20er-Block: Berechtigt zur Teilnahme an 20 offenen Einheiten aus dem Stundenplan, innerhalb der Vertragslaufzeit; Vertragslaufzeit: 12 Monate, ab dem Tag der ersten Nutzung. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich.
  • Wochenkarte: Berechtigt zur Teilnahme an allen offenen Einheiten aus dem Stundenplan, innerhalb der Vertragslaufzeit; Vertragslaufzeit: 7 Tage, ab dem Tag der ersten Nutzung. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich.
  • Monatskarte: Berechtigt zur Teilnahme an allen offenen Einheiten aus dem Stundenplan, innerhalb der Vertragslaufzeit; Vertragslaufzeit: 30 Tage, ab dem Tag der ersten Nutzung. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich.
  • 6- Monatskarte: Berechtigt zur Teilnahme an allen offenen Einheiten aus dem Stundenplan, innerhalb der Vertragslaufzeit; Vertragslaufzeit: 180 Tage, ab dem Tag der ersten Nutzung. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich.
  • Jahreskarte: Berechtigt zur Teilnahme an allen offenen Einheiten aus dem Stundenplan, innerhalb der Vertragslaufzeit; Vertragslaufzeit: 365 Tage, ab dem Tag der ersten Nutzung. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich.

Die genannten Mitgliedschaftsverträge (Block, Zeitkarte, Einzeleinheit) können nicht verlängert oder in bar abgelöst werden und sind nicht auf andere Personen übertragbar.

II. Memberships (automatische Verlängerung der Laufzeit):
Ein Membership läuft für eine bestimmte Zeit und verlängert sich automatisch, sofern keine Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist erfolgt.

  • Pureyoga Membership Limited: Berechtigt zur Teilnahme von vier offenen Einheiten pro Monat aus dem Stundenplan, gültig für den Zeitraum von mindestens 3x 30 Tagen, ab dem Tag des Kaufs des Memberships. Die nicht konsumierten Einheiten eines Monats können ins nächste Monat mitgenommen werden. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist über den bezahlten Zeitraum hinaus nicht möglich. Die Laufzeit des Memberships verlängert sich ohne Kündigung am Ende der aktuellen Laufzeit automatisch um ein Monat. Kündigungsfrist ein Monat vor Ablauf.
  • Pureyoga Membership Unlimited 6 Monate: Berechtigt zur Teilnahme an allen offenen Einheiten aus dem Stundenplan, gültig für den Zeitraum von 180 Tagen, ab dem Tag des Kaufs des Memberships. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist über den bezahlten Zeitraum hinaus nicht möglich. Die Laufzeit des Memberships verlängert sich ohne Kündigung am Ende der aktuellen Laufzeit automatisch um sechs Monate. Kündigungsfrist ein Monat vor Ablauf.
  • Pureyoga Membership Unlimited 12 Monate: Berechtigt zur Teilnahme an allen offenen Einheiten aus dem Stundenplan, gültig für den Zeitraum von 365 Tagen, ab dem Tag der ersten Nutzung. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist über den bezahlten Zeitraum hinaus nicht möglich. Die Laufzeit des Memberships verlängert sich ohne Kündigung am Ende der aktuellen Laufzeit automatisch um ein Jahr. Kündigungsfrist ein Monat vor Ablauf.

III. Kurs-Teilnahmen:
Als Kurs-Teilnahme gilt die Teilnahme an den, für einen Zeitraum mit Tag und genauer Uhrzeit, spezifizierten Kurseinheiten laut Webseite. Diese Kurse bestehen aus aufeinander aufbauenden Einheiten. Versäumte Einheiten eines Kurses können nicht nachgeholt werden. Die Nichtnutzung des Angebots von PUREYOGA, aus in der Sphäre des/der Teilnehmer*in liegenden Gründen, berechtigt den/die Teilnehmer*in nicht zur Reduktion oder Rückforderung seiner/ihrer Zahlung und auch nicht zum Ersatz- Besuch eines anderen Kurses. Das Nutzungsrecht für einen Kurs ist auf eine andere Person übertragbar, jedoch nur vor Beginn desselben.

IV. Workshop-Teilnahmen:
Als Workshop-Teilnahme gilt die Teilnahme an den, für diesen Workshop mit Tag und genauer Uhrzeit, spezifizierten Einheiten laut Webseite. Versäumte Einheiten können nicht nachgeholt werden.
Die Nichtnutzung des Angebots von PUREYOGA aus in der Sphäre des/der Teilnehmer*in liegenden Gründen, berechtigt den/die Teilnehmer*in nicht zur Reduktion oder Rückforderung seiner/ihrer Zahlung und auch nicht zum Ersatz- Besuch eines anderen Workshops. Das Nutzungsrecht für einen Workshop ist auf eine andere Person übertragbar, jedoch nur vor Beginn desselben.

 

 

b) Preise, Preisänderungen und Zahlung:
Die Preise sind an der Rezeption des PUREYOGA Studios sowie auf der Webseite von PUREYOGA ausgeschrieben und verstehen sich als Endverbraucherpreis inkl. 20% Umsatzsteuer.
Die Zahlung erfolgt beim Kauf des jeweiligen Produktes, entweder in bar, via Bankomat- oder Kreditkartenzahlung, Überweisung oder Bankeinzug.

Bei Memberships wird der Preis jährlich (Stichzeitpunkt erster Abschluss) jeweils auf den zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis für das Membership angepasst.
Der/die Kunde/in ist darüber zu benachrichtigen. Sollte der/die Kunde/in die Preisanpassung ablehnen, so ist er berechtigt den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Soweit Sonderkonditionen bei einem Laufzeitvertrag (Membership oder Zeitkarte) gewährt sind, hat der/die Kunde/in eine Änderung der Basis (z.B. Student*in) unaufgefordert bekanntzugeben. Es sind nach der Änderung die Normalkonditionen zu bezahlen.

Die Nicht- Inanspruchnahme der Leistungen von PUREYOGA berechtigt nicht zu Abzügen. Zahlungsverzug tritt ein, sollte die Forderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist beglichen werden. Etwaige Bearbeitungsgebühren und gerichtliche Mahngebühren trägt das Mitglied in vollem Umfang. Im Falle des Zahlungsverzugs ist PUREYOGA darüber hinaus berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

c) Gültigkeit und Unterbrechung von Mitgliedschaftsverträgen (Block, Zeitkarte, Einzeleinheit) und Memberships:
Die Gültigkeitsdauer kann unterbrochen bzw. verlängert werden, wenn ein wesentlicher Grund vorliegt. Als wesentlicher Grund gilt gesundheitliche Beeinträchtigung für mindestens 6 Wochen oder ein Auslandsaufenthalt für mehr als zwei Monate. Die gesundheitliche Beeinträchtigung ist mit ärztlichem Attest nachzuweisen, das bestätigt, dass aus ärztlicher Sicht keinerlei Yogaübungen (=Asana oder Pranayama oder Meditation) gemacht werden dürfen.
Unterbrechung und Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nur möglich, wenn diese mindestens einen Tag vor Beginn der Unterbrechung bzw. Ablauf der Gültigkeit, schriftlich vereinbart wurde. Nach Beginn der Unterbrechung bzw. Ablauf der Gültigkeit kann ein Mitgliedschaftsvertrag ausnahmslos nicht mehr verlängert werden.

d) Begrenzte Teilnehmerzahl/Stundenplanänderungen:
Die Räume des PUREYOGA Studios haben eine begrenzte Teilnehmerkapazität. Bei hoher Teilnehmerzahl kann ein Platz in einer bestimmten Yoga Einheit daher nicht garantiert werden. Der/die Teilnehmer*in ist angehalten pünktlich vor jeder Einheit zu erscheinen. Die Teilnehmer*innen werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung bei der Rezeption berücksichtigt.

Kurzfristige Absagen von Yoga Einheiten aus besonderem Anlass berechtigen den/die Teilnehmer*in nicht zu einem Preisnachlass oder zu einer Kündigung, sofern der Stundenplan des PUREYOGA Studios im Wesentlichen eingehalten wird und damit der/die Teilnehmer*in die Möglichkeit hat, auf andere offene Yoga Einheiten auszuweichen. Gleiches gilt bezüglich der Änderung eines Stundenplans, die im allgemeinen Ermessen von PUREYOGA erfolgt. In den Sommermonaten ist der Stundenplan aufgrund der eingeschränkten Teilnehmerzahl eventuell eingeschränkt.
4. Haftung von PUREYOGA
Der/Die Teilnehmer*in wird darauf hingewiesen, dass es in den Räumlichkeiten von PUREYOGA keine verschließbaren Spinde gibt. Mitgebrachte Gegenstände sind in der Umkleidekabine unbeaufsichtigt. Allenfalls mitgebrachte Wertsachen sind in den Kursraum mitzunehmen und elektronische Geräte auszuschalten. Soweit nicht eine Beteiligung von Mitarbeiter*innen von PUREYOGA nachgewiesen wird, wird eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld ausgeschlossen.

Die Inanspruchnahme von Leistungen von PUREYOGA erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. PUREYOGA haftet nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden von Teilnehmer*innen. Auch für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen haftet PUREYOGA nicht. Es wird diesbezüglich auf Punkt 5 verwiesen.

Die Haftung von PUREYOGA für Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern durch PUREYOGA und seinen Mitarbeiter*innen keine Schäden durch die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten verursacht wurden.

5. Gesundheitszustand der Teilnehmer*innen
Der/die Teilnehmer*in versichert, nicht an einer ansteckenden Krankheit zu leiden, ebenso, dass dem Ausführen der Yogaübungen keine medizinischen Indikationen entgegenstehen. Der/die Teilnehmer*in verpflichtet sich Schwangerschaft, chronische oder akute Erkrankung (körperlich oder mental/ psychisch) dem/r Yogalehrer *in bzw. dem Betreiber von PUREYOGA umgehend mitzuteilen.

Die angebotenen Leistungen verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilprogramm. Sie ersetzen in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Die Mitarbeiter*innen von PUREYOGA sind berechtigt, ohne dass dies eine Verpflichtung zur Prüfung oder eine Haftung für die Entscheidung auslösen würde, nach eigener Einschätzung des Gesundheitszustandes dem/der Teilnehmer*in die Ausübung von Yogaklassen zu verwehren.

6. Datenschutzbestimmungen
Daten des/der Teilnehmer*in werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung sowie eventuell für eigene Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Der/die Teilnehmer*in ist damit einverstanden, dass persönliche Daten, die PUREYOGA zur Verfügung gestellt werden EDV- mäßig gespeichert werden und im Rahmen des Vertragszweckes Verwendung finden.
Bilder und Videos aus Unterricht und Workshops können zur Dokumentation, Veröffentlichung und für Werbezwecke, sowie in sozialen Medien (z.B. Facebook, Instagram …) ohne weitere Zustimmung verwendet werden, sofern es keinen ausdrücklichen Widerspruch seitens eine/r Teilnehmer*in dagegen gibt.

7. Gerichtsstand, geltendes Recht
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jedweder Verweisungsnorm. Sofern auf das Vertragsverhältnis nicht das KSchG anzuwenden ist, ist der Gerichtsstand Wien und gilt für alle Streitigkeiten zwischen PUREYOGA und den/der Teilnehmer*in das sachlich zuständige Gericht in Wien.

8. Sonstiges
Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform ebenso ein Abgeben von Änderungen. Sollte einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als Email gewahrt. Sofern der/die Teilnehmer*in eine Emailadresse bekanntgegeben hat, können alle Nachrichten zwischen den Vertragsparteien durch Email erfolgen.